Weshalb eine neue Sicherheitsagenda? Mit der heute vorgestellten Europäischen Sicherheitsagenda kommt die Kommission der Ankündigung von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in seinen politischen Leitlinien nach. Die Sicherheitsagenda t
Weshalb eine neue Sicherheitsagenda?
Mit der heute vorgestellten Europäischen Sicherheitsagenda kommt die Kommission der Ankündigung von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in seinen politischen Leitlinien nach. Die Sicherheitsagenda tritt an die Stelle der 2010 verabschiedeten Strategie der inneren Sicherheit für den Zeitraum 2010-2014 (siehe IP/10/1535). In der heute vorgestellten Europäischen Sicherheitsagenda für den Zeitraum 2015-2020 skizziert die Europäische Kommission die Strategie der Union zur Bewältigung der Sicherheitsbedrohungen in der EU.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind mit beträchtlichen Sicherheitsproblemen konfrontiert. Terrorismus, organisierte Kriminalität und Cyberkriminalität stellen eine zunehmende Gefahr für die europäische Gesellschaft dar, wobei sich Art und Ausmaß dieser Gefahr verändert hat. Europa ist mit den Auswirkungen der politischen Instabilität in seiner unmittelbaren Nachbarschaft konfrontiert, die die Sicherheitsinteressen der EU gefährden.
Im Zuge der Krisen und Konflikte in Syrien, Irak und Libyen haben sich europäische Bürger terroristischen Gruppen angeschlossen, die bei ihrer Rückkehr eine erhebliche Bedrohung darstellen können. Die jüngsten terroristischen Anschläge in Europa zeugen von der zunehmenden Bedrohung durch einen gewalttätigen Extremismus und zeigen, in welchem Ausmaß weltweite Konflikte zur Radikalisierung der europäischen Bürger beitragen.
Das Online-Umfeld hat sich zunehmend als Ziel für Kriminelle und Terroristen entwickelt. Unabhängig davon, ob es um die Bekämpfung der Radikalisierung und die Anwerbung von Menschen für terroristische Organisationen geht oder die Verbreitung von Hass oder einen Angriff auf die europäischen Werte und Institutionen, fest steht, dass wir unsere Reaktion auf diese Bedrohungen unbedingt abstimmen müssen.
Welcher Mehrwert entsteht durch die EU im Bereich der inneren Sicherheit?
Die Gewährleistung der inneren Sicherheit fällt weiterhin in erster Linie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Allerdings werden die Bedrohungen für Europas Bürgerinnen und Bürger immer vielfältiger und betreffen in zunehmendem Maße mehrere Mitgliedstaaten. Einzelne Mitgliedstaaten haben die Verantwortung, die Sicherheit an den Außengrenzen zu gewährleisten, sind aber nicht mehr in der Lage, diese Herausforderungen allein zu bewältigen.
Kriminelle und terroristische Aktivitäten machen nicht an den Grenzen der EU halt und beschränken sich auch nicht auf Nachbarregionen. Die innere Sicherheit der EU und die globale Sicherheit sind voneinander abhängig und miteinander verknüpft. Die Sicherheit der Union hängt in hohem Maße von der Zusammenarbeit mit ihren internationalen Partnern und ihren Nachbarländern ab.
Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus ist eine gemeinsame europäische Aufgabe. Die Europäische Sicherheitsagenda sollte von den Mitgliedstaaten und den EU-Organen gemeinsam als Grundlage für die Zusammenarbeit und gemeinsame Maßnahmen der Union genutzt werden.
Mit Hilfe der Europäischen Sicherheitsagenda werden die Polizei- und Strafverfolgungsdienste in verschiedenen Mitgliedstaaten Daten effektiver austauschen und bei der Bekämpfung der grenzübergreifenden Kriminalität besser zusammenarbeiten können. Die Mitgliedstaaten können auf die Unterstützung durch die Agenturen der EU zählen. Insbesondere in folgenden Punkten lässt sich mit Hilfe der Sicherheitsagenda ein EU-Mehrwert erzielen:
A) Erleichterung des Informationsaustauschs zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und den EU-Agenturen:
Beispiel 1: Das Schengener Informationssystem (SIS) wird von den Strafverfolgungsbehörden zur Abfrage von Ausschreibungen von gesuchten oder vermissten Personen und Gegenständen genutzt. Die Kommission wird an der Einführung zusätzlicher Ausschreibungskategorien arbeiten und sich dafür einsetzen, dass das SIS zusammen mit der Interpol-Datenbank für gestohlene und verlorene Reisedokumente (SLTD) umfassender genutzt wird.
Beispiel 2: Das Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS) trägt bereits entscheidend zum Informationsaustausch in diesem Bereich bei. Bisher nutzen 26 Mitgliedstaaten das ECRIS mit zunehmender Tendenz, so dass monatlich mehr als 100 000 Mitteilungen über das System übermittelt werden. Allerdings werden Nicht-EU-Bürger von dem System nicht erfasst. Die Kommission wird ECRIS im Hinblick auf die Erfassung und den Austausch von Daten über in der EU verurteilte Nicht-EU-Bürger ausweiten.
B) Verstärkte operative polizeiliche Zusammenarbeit
Beispiel 1: In Gemeinsamen Ermittlungsteams arbeiten Polizeibeamte aus mehreren Mitgliedstaaten für einen bestimmten Zeitraum zusammen, um in bestimmten grenzübergreifenden Fällen gemeinsam zu ermitteln. Die Europäische Kommission wird die regelmäßigere Nutzung der Gemeinsamen Ermittlungsteams durch die Mitgliedstaaten fördern und sicherstellen, dass Drittstaaten an Fällen mit Auslandsbezug beteiligt sind.
Beispiel 2: EU-Agenturen, insbesondere Europol und Eurojust, spielen eine entscheidende Rolle bei der Erleichterung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit und grenzübergreifender Ermittlungen. Die von Europol im September 2014 koordinierte Operation „Archimedes“, die gegen eine Vielzahl schwerer Straftaten in 34 Mitgliedstaaten und Drittstaaten gerichtet war, führte europaweit zu mehr als 1000 Festnahmen. Die Europäische Kommission wird dafür sorgen, dass die EU-Agenturen ihre Arbeit besser abstimmen, damit die Kapazitäten der Agenturen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten voll ausgeschöpft werden können.
C) Förderung der Fortbildung und der Kofinanzierung auf EU-Ebene:
Beispiel 1: Der unlängst für den Zeitraum 2014-20 eingerichtete Fonds für die innere Sicherheit ist mit einem Gesamtbudget von rund 3,8 Mrd. EUR ausgestattet. Die Kommission wird die Nutzung des Fonds für die innere Sicherheit an den Prioritäten der Sicherheitsagenda ausrichten, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf dem Ausbau des Informationsaustauschs, der Aktualisierung der nationalen Teile des Schengener Informationssystems und der Stärkung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit liegen wird.
Beispiel 2: Die Kommission wird die Kapazitäten der Europäischen Polizeiakademie, Polizeibeamte auf eine effektive Zusammenarbeit vorzubereiten, ausbauen. Auch die nationalen Polizeiakademien werden auf EU-Mittel zurückgreifen können, um die grenzübergreifende Zusammenarbeit zu einem wesentlichen Bestandteil ihrer Schulungen und praktischen Erfahrungen zu machen.
Welches sind die Prioritäten der Sicherheitsagenda für die kommenden fünf Jahre?
In der Sicherheitsagenda sind drei Bereiche festgelegt, in denen die EU vorrangig vorgehen sollte. Der Schwerpunkt wurde auf die Bereiche gelegt, in denen die Union entscheidende Verbesserungen herbeiführen kann:
Terrorismus und Radikalisierung stellen enorme Bedrohungen für die innere Sicherheit der EU dar. Die jüngsten Terroranschläge in der EU haben deutlich gezeigt, dass eine starke gemeinsame Reaktion der EU insbesondere auf die ausländischen terroristischen Kämpfer unabdingbar ist. Während das Problem nicht neu ist, haben der Umfang und der Zustrom der Kämpfer, die an den derzeitigen Konflikten insbesondere in Syrien, im Irak und in Libyen teilnehmen, sowie der Grad der Vernetzung dieser Konflikte bislang nicht gekannte Ausmaße angenommen.
Die organisierte Kriminalität, die von der Schleusung von Migranten und Menschenhandel über den Feuerwaffen-, Drogen- und Zigarettenhandel bis hin zu Umwelt-, Finanz- und Wirtschaftsdelikten reicht, ist mit großem menschlichen Leid sowie hohen sozialen und wirtschaftlichen Kosten verbunden. Organisierte Kriminelle nutzen seit jeher Lücken bei der Durchsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften über die Grenzen hinweg. Deshalb können Maßnahmen der EU so wertvoll sein. Dass die Netze der organisierten Kriminalität terroristischen Aktivitäten Vorschub leisten und diese finanzieren, unterstreicht die Dringlichkeit dieses Problems.
Die Cyberkriminalität ermöglicht potenzielle Riesengewinne für Kriminelle, da sich unser Leben, wozu auch der elektronische Geschäftsverkehr und das Online-Banking gehören, zunehmend ins Netz verlagert. Da immer mehr personenbezogene Daten in digitaler Form gespeichert werden, gefährdet die Cyberkriminalität die persönliche Sicherheit und Privatsphäre. Cyberkriminelle missbrauchen moderne Technologien wie das Internet für den unerlaubten Online-Handel mit Drogen und Waffen oder andere kriminelle Transaktionen. Die Bekämpfung der Internet-Kriminalität umfasst auch Straftaten wie die sexuelle Ausbeutung von Kindern. Die Verbesserung der Strafverfolgung und die Reaktion der Justiz auf Cyberkriminalität ist eine Priorität der Europäischen Sicherheitsagenda.
Zur Bewältigung dieser Bedrohungen sieht die Sicherheitsagenda einen verstärkten Informationsaustausch und eine wirksamere operative Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, EU-Agenturen und dem IT-Sektor vor.
Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um die Sicherheitsbedrohungen in der EU anzugehen?
Die Europäische Sicherheitsagenda zielt auf die Stärkung der Instrumente, die die EU den Strafverfolgungsbehörden in den Mitgliedstaaten zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzübergreifenden Kriminalität zur Verfügung stellt. Darüber hinaus sind in der Sicherheitsagenda konkrete Maßnahmen vorgesehen, die auf europäischer Ebene durchzuführen sind.
Erstens: Die Agenda zielt auf die Erleichterung eines besseren Informationsaustauschs und den Ausbau der operativen Zusammenarbeit zwischen den Polizei- und Justizbehörden der Mitgliedstaaten und mit den EU-Agenturen. Zwar gibt es Systeme für den Informationsaustausch, doch werden diese nicht in vollem Umfang genutzt. Hinsichtllich der operativen Zusammenarbeit kann der Rahmen weiter ausgebaut werden.
Zweitens: In der Sicherheitsagenda wird vorgeschlagen, zur Bekämpfung des Terrorismus die Rolle von Europol durch die Errichtung eines Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung als sicheres Zentrum für den Informationsaustausch zwischen den nationalen Strafverfolgungsbehörden einzurichten und sich dabei auf die positiven Erfahrungen des Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (EC 3) zu stützen. Die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung soll ebenfalls verstärkt werden. Um der Radikalisierung im Internet vorzubeugen, wird die Kommission gemeinsam mit IT-Unternehmen ein Forum auf EU-Ebene einrichten, das zur Entwicklung von Instrumenten zur Bekämpfung terroristischer Propaganda beitragen soll.
Im Kampf gegen die organisierte Kriminalität zielt die Agenda auf die Einführung wirksamer Maßnahmen zur Fahndung nach den Finanzquellen des Terrorismus ab sowie durch die Stärkung der Befugnisse der zentralen Meldestellen auf eine bessere Verfolgung der finanziellen Beziehungen von Netzen der organisierten Kriminalität und Stärkung der Befugnisse der zuständigen nationalen Behörden zur Sicherstellung und Einziehung illegal erworbener Vermögenswerte. Der Rechtsrahmen für Feuerwaffen wird ebenfalls überarbeitet, um den Zugriff von Kriminellen und Terroristen auf Waffen zu reduzieren.
Die Untersuchung der Cyberkriminalität ist mit vielfältigen Herausforderungen verbunden. Die Sicherheitsagenda enthält den Vorschlag, die Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden auszubauen, insbesondere durch das bei Europol angesiedelte Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität, und die Hindernisse für die strafrechtlichen Ermittlungen über Cyberkriminalität, vor allem in Bezug auf den Zugang zu Beweismitteln, zu beseitigen. Parallel dazu wird der Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften über Angriffe auf Informationssysteme und über die Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern Vorrang eingeräumt.
Dies sind nur einige der in der Europäischen Sicherheitsagenda aufgeführten zahlreichen konkreten Maßnahmen, die die Kommission in den nächsten fünf Jahren einführen wird. Neue Bedrohungen können zusätzliche Maßnahmen der EU erfordern.
Wie sieht es aus mit dem Datenschutz bei der Nutzung von Fluggastdatensätzen?
In diesem Zusammenhang ist der Vorschlag für einen Rechtsrahmen für europäische Fluggastdatensätze (PNR), über den seit 2011 verhandelt wird, von großer Bedeutung. Nach den Terroranschlägen in Paris und Kopenhagen haben der Rat und das Europäische Parlament eine zügige Annahme des Systems zur Speicherung von Fluggastdatensätzen zugesagt und sich verpflichtet, vor Ende 2015 eine Einigung zu erzielen. Die Kommission wird mit Rat und Parlament zusammenarbeiten, um rasch ein wirksames Rechtsinstrument auf den Weg zu bringen, das die Grundrechte uneingeschränkt achtet.
Die Kommission erwägt ferner einen horizontalen Ansatz für die Zusammenarbeit mit Drittstaaten bei der Nutzung von PNR-Daten. Bevor dieser umgesetzt werden kann, muss die Stellungnahme des Europäischen Gerichtshofs zum Entwurf des überarbeiteten PNR-Abkommen mit Kanada und zu der Frage, ob das Abkommen im Einklang mit den EU-Verträgen steht, abgewartet werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass Rat und Parlament derzeit mit den Kommissionsvorschlägen zu den Datenschutzvorschriften befasst sind, die einen wirksameren Schutz der Bürger gewährleisten und die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden weiter erleichtern würden.
Sind die Sicherheitsbedrohungen von heute anders als die, die im Jahr 2010 festgestellt wurden?
Die drei Schwerpunkte der Sicherheitsagenda sind nicht neu; sie bildeten bereits strategische Ziele in der Strategie der inneren Sicherheit für den Zeitraum 2010-2014. Allerdings haben sich der Umfang und die Komplexität der Bedrohungen verändert, und unsere europäische Strategie muss entsprechend weiterentwickelt werden. In dieser Hinsicht baut die Sicherheitsagenda auf den Maßnahmen auf, die in den letzten Jahren durchgeführt wurden, und stellt damit einheitliche und fortlaufende Maßnahmen sicher.
Wird die Sicherheit auf Kosten der Grundrechte gewährleistet?
Die Strategie der Union für die Bekämpfung des Terrorismus und sonstiger Sicherheitsbedrohungen muss sich auf die gemeinsamen demokratischen Werte unserer offenen Gesellschaften stützen. Die Sicherheit und die Achtung der Grundrechte kollidieren nicht miteinander, sondern stellen kohärente und einander ergänzende politische Ziele dar.
Die Kommission wird dafür Sorge tragen, dass die legislativen und politischen Instrumente einer strengen Bewertung unterzogen werden, um sicherzustellen, dass diese Instrumente die Sicherheit tatsächlich gewährleisten und in vollem Einklang mit den Grundrechten stehen und dass etwaige Auswirkungen auf die Freizügigkeit und den Schutz personenbezogener Daten uneingeschränkt mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar sind.
Im Einklang mit der Charta der Grundrechte muss das Sicherheitskonzept der EU die Grundrechte achten und fördern. Alle sicherheitspolitischen Instrumente müssen den Grundsätzen der Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Rechtmäßigkeit entsprechen und angemessene Garantien bieten, damit die Rechenschaftspflicht und der Weg zu den Gerichten gewährleistet sind.
Was tut die EU konkret, um den Terrorismus zu bekämpfen?
Die EU unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus mit mehreren Instrumenten. Sie stellt einen Rechtsrahmen bereit, der zur Koordinierung grenzübergreifender Strafverfolgungsmaßnahmen beiträgt. Zu den wichtigsten Instrumenten in diesem Zusammenhang zählen der Europäische Haftbefehl, das Europäische Strafregisterinformationssystem und die Rechtshilfeabkommen mit Drittstaaten.
Darüber hinaus überstützt die EU die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung der Radikalisierung vor Ort mit Hilfe des Aufklärungsnetzwerks gegen Radikalisierung (RAN), das Fachleuten und Praktikern den Austausch über bewährte Verfahren ermöglicht.
Außerdem hat die EU folgende Rechtsvorschriften und Programme zur Verhütung der Finanzierung von Terrorismus auf den Weg gebracht: die Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche, das Netzwerk von EU-Zentralstellen für Verdachtsmeldungen und das EU-US Programm zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus. Weitere Informationen zu gezielten Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus: MEMO/15/3140.
Wie geht die EU gegen den Menschenhandel und die Schleusung von Migranten vor?
Die Bekämpfung der Schleusung von Migranten und des Menschenhandels, die schwere grenzübergreifende Verbrechen darstellen, steht ganz oben auf der politischen Agenda der EU. Seit 2011 gibt es eine EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer. Der bestehende politische und rechtliche Rahmen hat zu einer verstärkten und besseren Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen EU-Agenturen sowie auf verschiedenen Regierungsebenen geführt. Des Weiteren werden verstärkte Maßnahmen gegen die Schleusung von Migranten (weitere Informationen: MEMO/15/3261) ein zentraler Bestandteil der angekündigten Europäischen Migrationsagenda sein.
Was hat es mit der externen Dimension der Sicherheit auf sich?
Da viele Sicherheitsbedrohungen ihren Ursprung außerhalb der EU haben, ist die Zusammenarbeit mit Drittstaaten ein zentraler Bestandteil der Europäischen Sicherheitsagenda. Die EU hat eine Initiative zur Terrorismusbekämpfung in den westlichen Balkanländern eingeführt, die auf die Verbesserung der regionalen Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen über die Terrorismusbekämpfung und den Dschihadismus in den EU-Nachbarschaftsstaaten zielt. Außerdem hat die EU nach der Tagung des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 9. Februar 2015 ein Programm zur Bekämpfung der Radikalisierung und gegen ausländische terroristische Kämpfer aufgelegt. Heute stellt die EU 10 Mio. EUR für die Bekämpfung der Radikalisierung in der Region Sahelzone-Maghreb bereit, um den Zustrom ausländischer Kämpfer aus Nordafrika, dem Nahen Osten und dem Westlichen Balkan einzudämmen (siehe IP/15/4865).
Im Rahmen der Strategischen Überarbeitung, die die Hohe Vertreterin für die Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission eingeleitet hat, und im Rahmen der laufenden Überarbeitung der europäischen Nachbarschaftspolitik wird näher auf die externen Sicherheitsaspekte eingegangen werden.
Konkrete Beispiele zur Veranschaulichung, was die EU-Koordinierung im Bereich der Sicherheit bewirkt hat
Da Kriminelle bekanntlich nicht an den Grenzen halt machen, sind unsere Chancen, sie dingfest zu machen, größer, wenn wir zusammenarbeiten. Der Europäische Haftbefehl ist ein wichtiges Instrument, um Straftäter festzusetzen, unsere Strafjustizsysteme effektiver zu machen und um die rasche Rückführung zahlreicher Verdächtiger zu gewährleisten, die anderenfalls für ihre Verbrechen nicht vor Gericht gestellt worden wären. 2005 war es insbesondere diesem Instrument zu verdanken, dass einer der Bomber von London innerhalb weniger Wochen von Italien in das Vereinigte Königreich ausgeliefert werden konnte. Mit Hilfe des gleichen Instruments konnten die belgischen Behörden 2014 den Hauptverdächtigen des Anschlags auf das jüdische Museum in Brüssel festnehmen, der sich nach Frankreich abgesetzt hatte.
Extremistisches Gedankengut ist der Nährboden für Terrorismus in Europa. Durch die Bündelung unseres Know how und unserer Fachkenntnisse können wir wirkungsvoller gegen die Radikalisierung vorgehen. Am 30. Januar 2014 organisierte das Aufklärungsnetzwerk gegen Radikalisierung (RAN) in Den Haag eine Städtekonferenz zum Thema „Ausländische Kämpfer in Syrien“. Auf dieser Konferenz, an der 120 Praktiker aus 23 betroffenen Städten der EU-Mitgliedstaaten sowie 50 Vertreter nationaler Behörden aus den meisten EU-Mitgliedstaaten sowie RAN-Fachleute teilnahmen, wurde die Problematik der ausländischen Kämpfer erörtert sowie Wissen und bewährte Verfahren ausgetauscht.
Da die Netzwerke der organisierten Kriminalität grenzübergreifend operieren, können wir sie in jedem Mitgliedstaat effektiv bekämpfen, wenn wir zusammenarbeiten. Im März 2015 wurden mit Unterstützung von Europol, Eurojust und beinahe 400 Strafverfolgungsbeamten 77 Personen in Österreich, der Tschechischen Republik, Frankreich, Deutschland, Ungarn, der Slowakei und dem Kosovo festgenommen, die der breitangelegten Schleusung von Migranten aus dem Kosovo[1] in die EU verdächtigt wurden. Mit dieser gemeinsamen Aktion gelang es, das Netzwerk der organisierten Kriminalität zu zerschlagen.
Wie wird es weiter gehen?
Die Europäische Sicherheitsagenda muss von der Union und den Mitgliedstaaten gemeinsam genutzt werden. Es werden sich nur dann Ergebnisse bei der Bekämpfung von Terrorismus und grenzübergreifender Kriminalität erzielen lassen, wenn alle betroffenen Akteure besser zusammenarbeiten, darunter auch die EU-Organe, die Mitgliedstaaten, die EU-Agenturen und die einschlägigen Akteure der Zivilgesellschaft.
Daher fordert die Kommission das Europäische Parlament und den Rat auf, diese Sicherheitsagenda, die die neue Strategie der inneren Sicherheit verkörpert, auf der Tagung des Europäischen Rates im Juni 2015 zu unterstützen und sich in enger Zusammenarbeit mit allen Akteuren aktiv an ihrer Umsetzung zu beteiligen.
Die Kommission ersucht die EU-Organe und die Mitgliedstaaten, die Sicherheitsagenda in den kommenden fünf Jahren als Grundlage für die Zusammenarbeit und die gemeinsamen sicherheitspolitischen Maßnahmen der Europäischen Union zu betrachten mit dem Ziel, einen echten europäischen Raum der inneren Sicherheit zu schaffen.
[1]Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.
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