Minnesotas Klage gegen den ICE-Einsatz unter Trump wirft verfassungsrechtliche Fragen auf

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Minnesotas Klage gegen den ICE-Einsatz unter Trump wirft verfassungsrechtliche Fragen auf
Credit: AP Photo

Am 26. Januar 2026 hörte ein Bundesrichter die Argumente in einem Verfahren, in dem der Bundesstaat Minnesota eine einstweilige Verfügung beantragte, um eine groß angelegte Einwanderungsdurchsetzungsmaßnahme zu stoppen, die von der Trump-Administration eingerichtet worden war. Die Bundesregierung hatte rund 3.000 Einwanderungsbeamte in den Bundesstaat entsandt – ein Schritt, den Minnesota als verfassungswidrige Besetzung betrachtet.

Die in diesem Fall aufgeworfene Frage ist von grundlegender verfassungsrechtlicher Bedeutung: Hat die Bundesregierung ihre Kompetenzen überschritten und gegen den 10. Zusatzartikel der US-Verfassung verstoßen, der bestimmte Befugnisse den Bundesstaaten vorbehält? Der Fall Minnesota v. Noem stellt die Durchsetzungsbefugnisse des Bundes und die Souveränität der Bundesstaaten ins Zentrum der juristischen Auseinandersetzung.

Was ist die zentrale Rechtsfrage vor dem Gericht?

Die Anwälte Minnesotas argumentieren, dass die Bundesregierung unrechtmäßig in die Polizeigewalt des Bundesstaates eingreife – ein Bereich, der traditionell den Bundesstaaten durch die Verfassung vorbehalten ist. Sie machen geltend, dass die Art und Weise der Einwanderungsdurchsetzung in Minnesota staatliche Befugnisse untergrabe.

Zu den geltend gemachten Verstößen zählen unter anderem:

  • der 10. Zusatzartikel zur Verfassung
  • das Prinzip der gleichberechtigten Souveränität der Bundesstaaten
  • der 1. Zusatzartikel
  • der Administrative Procedure Act, da die Bundesregierung angeblich willkürlich und unverhältnismäßig handele

Unter diesen Argumenten gilt der Verweis auf den 10. Zusatzartikel unter Rechtsexperten als der umstrittenste und zugleich am wenigsten erprobte Ansatz in der modernen Rechtsprechung.

Wann verletzt die bundesstaatliche Durchsetzung den 10. Zusatzartikel?

Diese Frage scheint für die US-Bezirksrichterin Kate M. Menendez von größter Bedeutung zu sein, da sie sich in einem rechtlich äußerst unsicheren Terrain mit nur wenigen Präzedenzfällen bewegt. Der am weitesten entwickelte Bereich der Rechtsprechung zum 10. Zusatzartikel betrifft die sogenannte Anti-Commandeering-Doktrin. Diese besagt, dass die Bundesregierung Bundesstaaten oder deren Beamte nicht zwingen darf, Bundesrecht gegen ihren Willen umzusetzen.

Die von Minnesota eingereichte Klage fällt jedoch nicht eindeutig unter diese Doktrin. Der Bundesstaat behauptet nicht, dass er zur Zusammenarbeit gezwungen werde, sondern beanstandet vielmehr die bloße Präsenz und Tätigkeit föderaler Beamter, die Einwanderungsrecht auf eine Weise durchsetzen, die Minnesota für verfassungswidrig hält.

Rechtsexperten zufolge ist die Anti-Commandeering-Doktrin zwar gut etabliert, doch Minnesotas Behauptung, dass die Durchsetzung von Bundesgesetzen an sich die Polizeigewalt des Bundesstaates verletze, ist weitgehend unerprobt.

Hat Minnesotas Argument eine rechtliche Grundlage in Präzedenzfällen?

Historisch gesehen hat sich der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten Mitte des 20. Jahrhunderts kurzzeitig mit der Idee sogenannter „zentraler staatlicher Befugnisse“ befasst. Dabei wurde angedeutet, dass bestimmte Tätigkeiten – etwa die Festlegung des Regierungssitzes eines Bundesstaates, die Verwaltung natürlicher Ressourcen oder die Festsetzung der Löhne staatlicher Angestellter – außerhalb der Reichweite bundesstaatlicher Macht liegen könnten.

Diese Vorstellung wurde jedoch faktisch mit der Entscheidung Garcia v. San Antonio Metropolitan Transit Authority aus dem Jahr 1985 verworfen. In diesem Urteil stellte der Supreme Court fest, dass die Identifikation solcher Kernbefugnisse zu vage und politisch sei, um gerichtlich bestimmt zu werden.

In der Folge zeigten sich die Gerichte zurückhaltend, die Grenze zwischen Bundes- und Landeskompetenzen auf diese Weise zu überwachen. Der Fall aus Minnesota fordert die Gerichte im Kern dazu auf, eine Rechtsauffassung wiederzubeleben, die vom Supreme Court ausdrücklich verworfen wurde.

Wie hat die Trump-Administration reagiert?

Die Trump-Administration hat die verfassungsrechtlichen Argumente Minnesotas zurückgewiesen und erklärt, der Präsident bewege sich eindeutig innerhalb seiner gesetzlichen Befugnisse zur Durchsetzung des bundesstaatlichen Einwanderungsrechts. Obwohl Minnesota mehrere verfassungsrechtliche Einwände erhoben hat, zeigt sich die Regierung besonders zuversichtlich, dass die Klage auf Grundlage des 10. Zusatzartikels scheitern wird.

Was ist das Prinzip der gleichberechtigten Souveränität – und warum ist es umstritten?

Eine der überraschendsten Behauptungen Minnesotas stützt sich auf das Prinzip der gleichberechtigten Souveränität, das aus der Entscheidung des Supreme Court in Shelby County v. Holder aus dem Jahr 2013 hervorging. In diesem Fall erklärte das Gericht eine zentrale Bestimmung des Voting Rights Act für verfassungswidrig und entschied, dass die Bundesregierung Bundesstaaten nicht ohne triftigen Grund unterschiedlich behandeln dürfe. Der damalige Oberste Richter John Roberts schrieb, dass alle Bundesstaaten unter der Verfassung gleich zu behandeln seien.

Wie Rechtswissenschaftler jedoch anmerken, hat sich dieses Prinzip seit dem Shelby County-Urteil kaum weiterentwickelt und ist vielfach kritisiert worden. Seine Anwendung auf Maßnahmen der Exekutive, wie sie Minnesota vorschlägt, würde einen erheblichen Bruch mit der bisherigen Praxis darstellen.

Ein solches Verständnis könnte die Fähigkeit der Exekutive zur Ausübung von Ermessensspielräumen erheblich einschränken – ein zentrales Element effektiver Strafverfolgung. Es könnte sogar verhindern, dass Bundesbehörden in Notlagen, bei Katastrophen oder lokalen Krisen in verschiedenen Bundesstaaten unterschiedlich reagieren.

Wie könnte die Entscheidung der Richterin zukünftige Durchsetzungsmaßnahmen beeinflussen?

Minnesota hat bereits eine weitere, konventionellere Klage in dem Verfahren Tincher v. Noem eingereicht. Darin wird geltend gemacht, dass Beamte der Einwanderungs- und Zollbehörde (ICE) gegen geltendes Recht verstoßen und ihre Befugnisse überschritten hätten. In diesem Fall gewährte Richterin Menendez zunächst vorläufigen Rechtsschutz, der jedoch derzeit aufgrund eines laufenden Berufungsverfahrens vor dem Berufungsgericht des 8. Bezirks ausgesetzt ist.

Der auf den 10. Zusatzartikel gestützte Fall hat jedoch deutlich weiterreichende Konsequenzen. Ein Erfolg Minnesotas könnte das Verhältnis zwischen Bund und Bundesstaaten grundlegend verändern und die Durchsetzung von Einwanderungsrecht – und möglicherweise auch anderer Bundesgesetze – erheblich einschränken. Kritiker der Klage warnen, dass ein solcher Präzedenzfall unbeabsichtigte Folgen haben könnte, indem er die föderale Autorität schwächt und eine uneinheitliche Durchsetzung von Bundesgesetzen grundsätzlich infrage stellt.

Research Staff

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